[ Auszug: Von den Vorschriften der §§ 651a bis 651l kann vorbehaltlich des Satzes 2
nicht zum Nachteil des Reisenden abgewichen werden. Die in § 651g Abs. 2
bestimmte V ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]